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RE: Ohrfeige, Watschn und Ohrenlangziehen sind strafbar

#1 von Sirius , 19.06.2018 20:27

Ohrfeige, Watschn und Ohrenlangziehen sind strafbar

Das gesetzliche Verbot, Kinder bei der Erziehung zu schlagen, spiegelt sich nicht nur im Familienrecht wider, sondern auch im Strafrecht. Eltern, die ihre Kinder schlagen, können sich deshalb grundsätzlich strafbar machen. Dabei kommen verschiedene Straftatbestände mit unterschiedlichen schweren Strafen in Betracht. So schützt beispielsweise der Straftatbestand der Körperverletzung als Ausdruck des grundrechtlich geschützten Rechts auf körperliche Unversehrtheit das körperliche Wohl der Menschen während verbale Entgleisungen in der Kindererziehung leicht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen können.

Grundsätzlich gilt also, dass man sich mit Ohrfeige, Klaps auf dem Po strafbar macht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Klaps auf den Po, eine Ohrfeige im Affekt oder eine richtige Tracht Prügel handelt. In allen drei Fällen machen sich Eltern strafbar und müssen mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen! So erhielt beispielsweise ein Berliner Familienvater eine Geldstrafe von 800,00 Euro, weil ihm auf einem Jahrmarkt einmal die Hand ausgerutscht ist. Eine strafrechtliche Verfolgung droht dabei nicht nur dem schlagenden Elternteil, sondern auch die andere wegschauende oder tolerierende Seite kann beispielsweise wegen Beihilfe oder Anstiftung bzw. als Mittäter oder Mittäterin zur Rechenschaft gezogen werden.

Weiterlesen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ohrfei...ten_093903.html

Nach einer FORSA-Umfrage 2012 schlagen dennoch 50 % der Eltern ihre Kinder.

https://www.focus.de/panorama/welt/erzie...aid_723273.html

Auch der Papst ist ja der Meinung, dass ein „Klaps“ zum „Wohl des Kindes“ nicht schade. Die katholische Kirche legt mit einem Petting danach noch eins drauf. Zucht ist ja etwas ganz besondes Christliches für Sadisten aller Art.


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Sirius
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