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Neue Grundsicherung soll Bürgergeld ersetzen "Vollständiger Leistungsentzug"
SPD und Union erzielten eine Einigung in ihren Sondierungsgesprächen. Im Fokus steht unter anderem die Reform der Sozialpolitik mit einer neuen Grundsicherung. Die Spitzen von SPD und den Unionsparteien CDU/CSU haben in den Sondierungsgesprächen eine Einigung erzielt. Nach mehr als einer Woche intensiver Verhandlungen empfehlen sie ihren Parteien nun, in die Koalitionsverhandlungen einzutreten. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben sie erste Einblicke in die Themen, bei denen bereits eine Übereinkunft erreicht wurde.
Unter anderem verkündete CDU-Chef Friedrich Merz eine Neuausrichtung der Sozialpolitik: Man wolle sich vom Bürgergeld – einem gemeinsamen Projekt der Ampelkoalition – verabschieden und stattdessen eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende einführen, die weitreichende Änderungen mit sich bringt. Im bisherigen System erhalten Menschen finanzielle Unterstützung, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ziel des Bürgergelds ist es, eine existenzsichernde Leistung bereitzustellen. Seit 2024 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 563 Euro pro Monat. Darüber hinaus können Bürgergeld-Empfänger zusätzliche Leistungen wie Wohn- und Heizkosten erhalten.
In der Vergangenheit wurde das Bürgergeld stark kritisiert, da es angeblich nicht genügend Anreize zur Arbeitsaufnahme biete. Kritiker bezeichneten die Regelung teils als eine Art "bedingungsloses Grundeinkommen" – eine Einordnung, die faktisch jedoch nicht zutrifft.
Anmerkung unseres Lesers E.: Wie erwartet schafft es T-Online nicht zu erwähnen, dass unter “vollständiger Leistungsentzug” es ebenso zum Entzug der Krankenversicherung kommt – trotz Krankenversicherungspflicht. Und genau wegen der Krankenversicherungspflicht wird es zur Anhäufung von Schulden kommen und gleichzeitig wird das Risiko erhöht obdachlos zu werden. Genau ab dem Moment der Obdachlosigkeit ist es nahezu unmöglich unkompliziert zurück in den Leistungsbezug zu kommen, weil Jobcenter den Hilfebedürftigen ablehnen und meistens in Richtung Sozialhilfe schicken, die wiederum ebenso ablehnen.