Ein Kuss vom Bundesgerichtshof
Panoramafreiheit beim Fotografieren gilt auch bei Kreuzfahrtschiffen
Ein Anbieter von Landgängen auf Kreuzfahrtreisen in Ägypten verwendete auf seiner Website ein Foto, auf dem ein Kreuzfahrtschiff mit einem riesigen Kussmund am Bug zu sehen war. Die Kreuzfahrtveranstalterin, deren gesamte Flotte dieses Motiv ziert, klagte wegen vermeintlicher Verletzung ihres vom Urheber erworbenen ausschließlichen Verwertungsrechts. Bereits das Fotografieren eines Kunstwerks ist grundsätzlich eine zustimmungspflichtige Vervielfältigung, und Reeder pflegen zu "Piraten" nun einmal traditionell ein kritisches Verhältnis.
Der Beklagte berief sich jedoch auf die Panoramafreiheit. So dürfen nach deutschem Urheberrecht Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, etwa fotografisch abgebildet werden, ohne dass der Architekt (Urheber) oder ein sonstiger Rechteinhaber dies verbieten könnte. (Ausnahme: "Hausrecht", wenn das Lichtbild von privatem Boden aus abgelichtet wurde oder sonstwie nicht öffentlich zugänglich ist.)
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https://www.heise.de/tp/news/Ein-Kuss-vo...of-3699430.html
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