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RE: Gefängnis für Flaschenwürfe

#1 von Sirius , 09.01.2018 21:09

Gefängnis für Flaschenwürfe

G20-Urteil ist rechtsstaatswidrig und politisch begründet

Das Urteil schockierte. Es löste Protest und eine bundesweite Diskussion aus. Wut auf der einen Seite, Genugtuung auf der anderen: In einem sogenannten G20-Prozess verurteilte das Amtsgericht Hamburg einen 21 Jahre alten mutmaßlichen Flaschenwerfer zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Bewährung ist schon wegen der Höhe der Strafe ausgeschlossen.
Was nun erneut schockiert, sind die Gründe, die das Gericht zum Urteil vom 28. August verfasst hat: Es bemisst die Strafe ausdrücklich politisch. Der Richter zieht strafschärfend heran, dass der Gesetzgeber rohes Verhalten gegen Polizisten härter bestrafen wolle. Dieser Punkt ist aber schon in der Spanne zwischen Mindest- und Höchststrafe enthalten. Er fließt doppelt in das Urteil ein. Das ist rechtswidrig. Und es ist nicht das Einzige, das an dieser Entscheidung falsch ist.
Der Angeklagte aus den Niederlanden soll am Abend des 6. Juli 2017 zwei Glasflaschen auf einen Polizisten geworfen haben. Die erste zerschellte und löste Schmerzen beim Opfer aus. Die zweite traf ohne Folgen. So sollen es Zeugen dem Gericht beschrieben haben. Ein Polizist habe beide Würfe beobachtet. Der Getroffene habe den zweiten Wurf gesehen. Den mutmaßlichen Angreifer, den Medien Peike S. nannten, hätten beide sicher erkannt und anschließend festgenommen. Dabei habe der Mann sich widersetzt.

Weiterlesen:

https://www.heise.de/tp/features/Gefaeng...fe-3935206.html


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