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RE: Lebenslänglich überwacht

#1 von Sirius , 15.03.2018 21:52

Lebenslänglich überwacht

Der Verfassungsschutz hat den Menschenrechtler Rolf Gössner 38 Jahre lang ausgespäht. Ein Gericht befand das Vorgehen jetzt für rechtswidrig.
Die 38-jährige Bespitzelung des Bremer Menschenrechtlers Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz war von Anfang an rechtswidrig und unverhältnismäßig. Diese Einschätzung, zu der das Kölner Verwaltungsgericht bereits vor sieben Jahren kam, hat am Dienstagabend der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster in der Berufungsverhandlung bestätigt. Es hat damit erneut dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bescheinigt, dauerhaft die vornehmsten persönlichen Rechte verletzt zu haben, die das Grundgesetz jedem garantiert.

Die stehen nach Auffassung des OVG Münster eben auch Gössner zu. Der Publizist, Politikwissenschaftler und Rechtsanwalt, der 2007 zum stellvertretenden Richter am Bremer Staatsgerichtshof gewählt worden ist, hatte mit Verweis nicht nur auf die Bluttaten des NSU in einer persönlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Inlandsgeheimdienst durch seine „Verwicklung in Neonaziszenen und -parteien“ schon mehrfach „selbst zu einer Gefahr für Verfassung, Rechtsstaat und Demokratie geworden“ sei. Seine eigene harsche Kritik, die im Verfahren als „Diffamierung“und „Verunglimpfung“ diskreditiert worden sei, habe sich leider bestätigt und sei sogar „von der Wirklichkeit übertroffen“ worden.
Weiterlesen:

http://www.taz.de/!5491527/

Hintergründe zum Urteil:

https://www.heise.de/tp/news/Geheimdiens...mt-3995000.html


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Sirius
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