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Das Amtsverständnis eines Krawallministers: spalten, Ängste schüren, Unfrieden säen
Die Religionsfreiheit gehört zu Deutschland. Mehr ist zu der Äußerung von Horst Seehofer, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, an sich nicht zu sagen. Die breite Debatte jedoch, die der Bundesinnenminister gleich zu seinem Amtsantritt angezettelt hat, zeugt von einer unguten Distanz zum Grundgesetz. Dort heißt es in Artikel 4: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Und: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Das ist ebenso einfach wie eindeutig, und die christlichen Kirchen verteidigen die in unserer Verfassung verankerte Religionsfreiheit entschieden. Jeder Versuch, sie zu beschneiden, gefährdet letztlich ein elementares Freiheitsrecht. Der Staat entscheidet eben nicht über eine gute oder schlechte Religion, über den richtigen oder falschen Glauben. Das entscheidet allein das Individuum, jeder und jede für sich. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes sind im Kern Abwehrrechte des einzelnen gegen den Staat. Der Innenminister als Verfassungsminister lässt also den nötigen Respekt vor dem Grundgesetz vermissen, wenn er sich eine Qualifizierung anmaßt. Das kommt ihm nicht zu und wirft ein schlechtes Licht auf sein Amtsverständnis.