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Veröffentlicht am 10. März 2019 von Jascha Jaworski
“Ob Lebensmittel, Kleidung oder Kohlestrom: Am Beginn der globalen Produktions- und Lieferketten auch unserer täglichen Konsumprodukte stehen regelmäßig schwerste Menschenrechtsvergehen. Unternehmensgewinne speisen sich vielfach aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Sklaverei, starken Umweltzerstörungen und Landraub bis hin zu Vergewaltigungen, Folter, Mord und Kriegsverbrechen. Von rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen für die Auftraggeber, unter anderem deutsche und in Deutschland agierende Großkonzerne, keine Spur – weder am Ort des Geschehens, noch bei uns. Dabei sind Deutschland, Europa und die anderen Industrieländer mitverantwortlich für die Misere. Sie haben dafür gesorgt, dass den verbindlichen, aber relativ zahnlosen, im Rahmen der Vereinten Nationen geschlossenen Menschenrechtspakten zahlreiche völkerrechtliche Verträge im Bereich von Investitionsschutz und Handel an die Seite gestellt und mit starken Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten versehen wurden. Diese sichern Konzernen z.B. direkten Zugang zu Arbeitskräften, Ressourcen und Absatzmärkten oder machen ihre Gewinne einklagbar. Auf diese Weise haben Profitinteressen der Konzerne effektiv Vorrang gegenüber Menschenrechten erhalten. […] In den Vereinten Nationen wird seit 2014 auf Initiative von Ecuador und Südafrika ein verbindliches Abkommen (Binding Treaty) für Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt. Es sieht vor, dass Konzerne sich nicht länger ihrer menschenrechtlichen Verantwortung entziehen können und sich für Verstöße verantworten müssen. Und zwar auch dann, wenn sie im Ausland tätig sind oder es sich um Tochterunternehmen oder abhängige Zulieferfirmen handelt. Eingesetzt wurde diese Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats gegen die Stimmen der westlichen Industrieländer. Auch Deutschland und die EU verhalten sich skeptisch oder gar ablehnend und nahmen an den ersten Sitzungen nicht bzw. nur als passive Beobachter teil.