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Bundesdatenschützer: Offene Warnung zur elektronischen Patientenakte

#1 von Sirius , 17.11.2020 17:27

Bundesdatenschützer: Offene Warnung zur elektronischen Patientenakte

Ulrich Kelber hat eine offene Warnung an die gesetzlichen Krankenkassen verschickt, dass Version 1.1. der elektronischen Patientenakte nicht DSGVO-konform ist.
Nach einer Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz im September, in der der Bundesdatenschutzbeauftragte Bedenken zur elektronischen Patientenakte (ePA) geäußert hat, hat er nun ein Schreiben mit einer offenen Warnung zur geplanten Einführung der ePA verschickt. Diese soll ab dem 1. Januar 2021 den 44 Millionen gesetzlich Versicherten von ihren Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
In seiner Warnung weist der Bundesdatenschützer darauf hin, dass die Versicherten die volle Hoheit über ihre Daten haben müssen. Unter anderem sollen sie zum Start der ePA eigentlich Daten verbergen und an Terminals einsehen können. Das ist jedoch erst mit der ePA 2.0 möglich, die zum Januar 2022 kommen soll.

Wie die Medical Tribune berichtet, diskutieren die gesetzlichen Krankenkassen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde das Problem. Führen sie die ePA 1.1 nicht zum 1. Januar ein, drohen ihnen Sanktionen durch das Bundesgesundheitsministerium. Es kann Strafzahlungen verhängen, wenn die von der Projektgesellschaft Gematik spezifizierte ePA 1.1 nicht eingeführt wird.
Selbst die enthusiastischen Verfechter der ePA-Einführung wissen um das Datenschutz-Problem. So heißt es auf ePA-Fakten.de klipp und klar: "Potentiell stigmatisierende Dokumente gehören noch nicht in die ePA." Als Beispiel werden dort Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und psychologische Gutachten genannt. Diese sollten erst dann in einer ePA gespeichert werden, wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, sie vor einem Arztbesuch zu verbergen.

Weiterlesen:

https://www.heise.de/news/Bundesdatensch...te-4958656.html

Anmerkung Christian Reimann: Normalerweise dürfte das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums genug Anlass für Rücktrittsforderungen an Herrn Spahn sein. Es verstärkt sich der Eindruck, dass es auch hier nicht um die Gesundheit der Bevölkerung geht, sondern um Konzern-Interessen. Als sei Herr Spahn immer noch Pharmalobbyist, aber nun mit ministeriellen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. 


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Sirius
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