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EU will Definition von Barmitteln auf Schmuck und Wertgegenstände ausdehnen
Auch Scheine und Gegenstände unterhalb der 10.000-Euro-Grenze sollen künftig beim Grenzübertritt konfisziert werden können Die EU-Parlamentsausschüsse für Wirtschaft und für "Bürgerliche Freiheiten" haben einem von der Kommission vorgelegten Entwurf für eine EU-Verordnungsentwurf Nr. 1889/2005 zugestimmt, der "Kontrolllücken" beim Grenzübertritt und bei der "Terrorbekämpfung" schließen soll.
Konkret sieht er unter anderem vor, dass Zollbehörden künftig auch dann Erkenntnisse über mitgeführte Barmittel sammeln und an Drittstaaten weitergeben dürfen, wenn sie unterhalb der erlaubten Summe von 10.000 Euro liegen. Bei diesen Erkenntnissen kann es sich beispielsweise um die persönlichen Daten des Mitführers und um dessen Angaben zur Herkunft und beabsichtigten Verwendung des Geldes handeln. In der Begründung dazu heißt es sinngemäß, es habe in der Vergangenheit ja auch Terroristen gegeben, die mit weniger als 10.000 Euro in der Tasche Grenzen überschritten.
Potenziell problematischer ist eine Definitionsänderung, die die Verordnung enthält: Als "Barmittel" sollen künftig nämlich nicht nur Scheine und Münzen, sondern auch Prepaid-Karten, Gold, Schmuck und andere Wertsachen gelten, die die EU-Kommission auf eine noch anzufertigende und jederzeit änderbare Liste setzt. Das schafft viele Unsicherheit - und wahrscheinlich auch ungewollte Verstöße. Denn welche betuchte Dame weiß schon genau, auf wie viel der Zöllner ihren Schmuck taxiert, den sie beispielsweise zum Wiener Opernball mitnimmt?
Eigentlich geht es nur darum, den Doofen umständlich zu erklären, warum man das Bargeld abschaffen will. Und dann kann man nur noch bezahlen, wenn man seinen kompletten Lebenslauf über seine Daten abgibt. Aber ehe das ein Deutscher merkt, haben wir das längst.