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Die Buchhaltung der AfD-Bundestagsfraktion hat erhebliche Mängel. Zu diesem Ergebnis kommt ein Prüfer, den die Partei selbst beauftragt hatte. Der Bericht liegtWDR, NDR und "SZ" vor. Von K. Riedel und S. Pittelkow. Von Katja Riedel, WDR und Sebastian Pittelkow, NDR Es geht um ein ganzes Jahr, das ein externer Wirtschaftsprüfer aus Hamburg in den AfD-Fraktionsräumen im Bundestag unter die Lupe nahm: Bücher und Bilanzen von Oktober 2017, dem Einzug in den Bundestag, bis zu diesem Herbst.
Das Urteil: Es bestehen "erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung", heißt es in dem Kurzgutachten, das am Montag dem Fraktionsvorstand zuging. Der Wirtschaftsprüfer fand viele Ungereimtheiten, bemängelte das völlige Fehlen einer Finanzordnung und kritisierte das völlig unzulängliche Kontrollsystem. Es gebe mehrere Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz. Den Prüfer hatte die AfD selbst beauftragt. Insgesamt listet das Gutachten massive Verstöße gegen die Grundsätze auf, die für Fraktionen im Umgang mit Millionen an Steuergeldern gelten. Belege seien nicht ordnungsgemäß bearbeitet und genehmigt worden. In manchen Fällen kam es bei beantragten Kostenübernahmen dazu, "dass der Antragsteller die Genehmigung selbst erteilt hat". Der Prüfer kann "nicht ausschließen", dass in Einzelfällen Fraktionsmittel für parteipolitische Zwecke verwendet worden seien. "Auffällig war die Ausstattung der Landesgruppen mit technischer (Erst-)Ausrüstung. Hier gehen wir davon aus, dass dieses Material tatsächlich nur den Landesgruppen zur Verfügung steht."