Zum 01.01.2019 wird durch eine Gesetzesänderung der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von drei Prozent
auf 2,5 Prozent dauerhaft gesenkt.
Wegen des Pflegeversicherungs - Beitragsanpassungsgesetzes werden höhere Beiträge der sozialen
Pflegeversicherung fällig. Ab 01.01.2019 wird der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,5 Prozentpunkte
auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht.
Ja - nun. So isses eben.
Jonny
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Der Staat hat's gegeben, der Staat hat's genommen. Amen!
Schenke der Welt mein Lächeln,
morgen lächelt sie zurück.
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