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Gesundheitsminister Jens Spahn muss auf personalisierte Erfassung von digitalen Krankendaten beim Digitale-Versorgung-Gesetz verzichten
Im Vorfeld hatten Datenschützer, Oppositionspolitiker und der Bundesrat die geplante Datensammlung kritisiert
Anfang November, gerade einmal fünf Tage vor dem Beschluss eines Gesetzes, das die digitale Medizin in Deutschland reformieren soll, schreckten die Abgeordneten in Berlin plötzlich auf. Konnte es sein, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) veranlassen wollte, dass die persönlichen Gesundheitsdaten von mehr als 70 Millionen Bürgern zentral gespeichert werden? Sollte da tatsächlich eine der größten Datensammlungen der Bundesrepublik entstehen, und das auch noch mit den höchstpersönlichen Krankendaten der Bevölkerung?
Obwohl der Gesundheitsminister bereits vor Wochen sein Digitale-Versorgung-Gesetz vorgestellt hatte, waren weder Gesundheitspolitiker noch Berichterstatter über diesen Passus gestolpert, erst kurz vor der endgültigen Bundestagsabstimmung wurden sie sich seiner Tragweite bewusst. Drei Tage vor der entscheidenden Sitzung musste die Bundesregierung ihn noch eilig entschärfen. Die Angaben zu Alter und Geschlecht, zum Leistungsbezug, zu Behandlungen und zum Gesundheitsstatus der Menschen sollen nun nur noch unter Pseudonym verschickt werden - statt mit einem deutlicher zuzuordnenden Versichertenkennzeichen. Auch wenn die Informationen einem guten Zweck, nämlich der Forschung, dienen sollen: Datenschützer, Grüne, Linke und der Bundesrat hatten heftig gegen die Sammelstelle protestiert.