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Stoppt den Test-Irrsinn!

#1 von Sirius , 27.05.2021 17:15

Stoppt den Test-Irrsinn!

Wer seinen Urlaub an der Ostsee verbringen will, muss vollständig geimpft sein oder sich zweimal die Woche testen lassen. Das Gleiche gilt vielerorts für den Besuch von Einzelhandelsgeschäften, Theatern, Zoos, Biergärten und der Außengastronomie, obgleich gerade im Außenbereich Infektionen selbst unter kompletter Vernachlässigung der sogenannten Hygieneregeln nur sehr theoretisch möglich sind. Ein Irrsinn, der die Menschen um den Verstand und die Wirtschaft um ihren so dringend nötigen Umsatz bringt. Obgleich dieser „Test-Irrsinn“ laut Gesetzgebung nur eine kurze Übergangslösung sein soll, werden zur Zeit tausende Testzentren aus dem Boden gestampft. Sinn macht das nicht und es geht hierbei auch nicht um die Verhinderung von Infektionen, sondern darum, die Menschen mürbe zu machen und ihre Impfbereitschaft zu erhöhen. Dies ist jedoch gar nicht nötig. Von Jens Berger.

Dass einem nur Zutritt zu Kultureinrichtungen, Restaurants oder Biergärten nur mit einem Impfnachweis oder einem tagesaktuellen negativen Corona-Test gewährt wird, ist in den von Bund und Ländern verabschiedeten Öffnungsperspektiven nur für einen speziellen Fall und dabei auch nur für 14 Tage vorgesehen.

Von einem tagesaktuellen Test als Bedingung für eine Öffnung des Einzelhandels ist in diesem Papier wohlgemerkt überhaupt nicht die Rede. Davon ist in den unterschiedlichen Corona-Stufenplänen der Länder jedoch nicht viel übriggeblieben. Im Stufenplan des Landes Niedersachsen gilt ein negativer, tagesaktueller Testnachweis beispielsweise immer noch als zwingende Voraussetzung für den Zugang zur Außen- und Innengastronomie, Theater, Kinos, Sportveranstaltungen (auch außen), Zoos oder botanischen Gärten. Wer in Niedersachsen Urlaub machen will, muss sich sogar alle zwei Tage testen lassen. Nur „religiöse Veranstaltungen“ und der Einzelhandel haben es geschafft, vom Testzwang befreit zu werden – beim Einzelhandel war dies auch nur möglich, nachdem die Verbände auf die Barrikaden gegangen sind und gilt auch nur für Inzidenzen unter 50; aber immerhin, in anderen Bundesländern gibt es noch nicht einmal diese Ausnahmen.

Wer sich den niedersächsischen Stufenplan genauer anschaut, erkennt jedoch, dass sämtliche Regelungen, die einen Test zwingend vorschreiben, nur für Landkreise und Städte gelten, deren Inzidenz höher als 35 ist. Das trifft derzeit aber nur auf zehn niedersächsische Kreise zu. Im Landesdurchschnitt liegt die Inzidenz derzeit bei 27,9 mit stark fallender Tendenz. Sowohl der Öffnungsplan des Bundes, als auch der Stufenplan des Landes sehen also zur Zeit im Großteil des Landes gar keine Testpflicht als Zugangsbeschränkung vor und selbst für die zehn niedersächsischen Kreise, in denen die Inzidenz noch über 35 liegt, ist es derzeit nur eine Frage der Zeit, bis es auch dort keine Grundlage mehr für die Testpflicht gibt.

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Sirius
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