BVerfG zahlte 33.528 Euro zur Abwehr einer Presseanfrage
Vergeblich, teuer und blamabel
Das BVerfG beantwortete Fragen einer Bild-Journalistin nicht. Die klagte daraufhin erfolgreich. Statt sich vor Gericht selbst zu vertreten, mandatierte das BVerfG teure Anwälte zulasten des Steuerzahlers und zulasten der Pressefreiheit.
"Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz" musste BILD-Reporterin Lydia Rosenfelder vom Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) immer wieder lesen, als sie Fragen zu Hintergründen des gemeinsamen Abendessens von Verfassungsrichtern mit Angela Merkel und Ministern stellte. Dabei wurden ihre Fragen in der vorherigen Korrespondenz gar nicht beantwortetet. Schließlich klagte sie vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe - und plötzlich wurden die Fragen beantwortet, so dass der Rechtsstreit erledigt war. Doch in der Kostenentscheidung hielt das VG fest, dass das BVerfG, dessen Verwaltungsleitung letztlich vom Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth verantwortet wird, Rosenfelder zu Unrecht die presserechtliche Auskunft verwehrt hatte.
Jetzt wurde durch einen Bericht der FAZ öffentlich, was das BVerfG für seine Rechtsverteidigung in diesem Fall ausgegeben hat, nämlich 33.528,26 Euro. Herausgekommen ist die Summe durch eine Antwort des BVerfG auf eine Bürgeranfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Gegenüber der FAZ begründet das BVerfG die Höhe der Summe mit der "herausragenden Expertise" der Kanzlei und der "Eilbedürftigkeit einer Reaktion".
Sicherlich: Die Kanzlei, die das BVerfG im Rechtsstreit vertrat, Dolde Mayen & Partner, genießt hohes Ansehen im Markt. Der Bild-Anwalt, Christoph Partsch, ist im Presserecht indes mindestens ebenso renommiert. Nach LTO-Informationen bekam dieser für die Vertretung der Journalistin des Axel Springer Verlags 2.293,25 Euro und damit nicht einmal sieben Prozent der Summe, die seine Kollegen auf BVerfG-Seite erhielten.
Das Argument des BVerfG, das letztlich lautet: "Expertise kostet eben", ist damit sehr fragwürdig, zumal es im Rechtsstreit um alles andere als komplexe Rechtsfragen ging. Was die unterschiedliche Vergütung der Anwälte angeht, kommt es natürlich oft vor, dass diese sich neben der Marktstellung, finanziellen Möglichkeiten der Parteien oder Verhandlungsgeschick der Anwälte auch daraus ergibt, dass auf einer der beiden Seiten ein unterschiedlicher Aufwand zu verzeichnen ist. Doch der öffentlich bekannte Aufwand der Kanzlei Dolde Mayen & Partner war sehr überschaubar.
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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/t...kunftsanspruch/
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