UKRAINE-KRIEG
Deutschland wie eh und je
Tribunal gegen Russland: Die Kriegsverbrecher von gestern wollen die Ankläger und Richter von heute sein
Russland weist die Phantasien der westlichen Allianz, einen Kriegsverbrecherprozess gegen seine politische und militärische Führung zu veranstalten, zurück. »Was die Versuche angeht, irgendeine Art von Tribunal zu schaffen: Sie haben keine Legitimität, werden von uns nicht akzeptiert, und wir verurteilen sie«, sagte der Sprecher des russischen Präsidialamtes, Dmitri Peskow, am Donnerstag während einer Pressekonferenz. Russland habe seinerseits seit 2014 Beweise für »die Verbrechen des Kiewer Regimes« zusammengetragen. Die NATO zwinge die Ukraine weiter zum Krieg und ziehe es vor, »bis zum letzten Ukrainer zu kämpfen«, indem sie das Land »mit Waffen vollpumpt und dadurch natürlich den Krieg verlängert«.
Tatsächlich machen die westlichen Vorbereitungen auf einen spektakulären Kriegsverbrecherprozess, der gezielt mit dem Nürnberger Militärtribunal 1945/46 in Verbindung gebracht und zunehmend gleichgesetzt wird, alle Hoffnungen auf die Aushandlung einer Beendigung des Krieges in der Ukraine von vornherein zunichte. Fakten und Logik sprechen dafür, dass genau das sogar der Hauptzweck des Prozessgeredes ist.
Das höchste Gremium der EU, die Kommission – an deren Spitze seit dem 1. Dezember 2019 als Präsidentin die Deutsche Ursula von der Leyen steht –, hat den Mitgliedstaaten der Union am Mittwoch Vorschläge zugeleitet, die sicherstellen sollen, »dass Russland für seine Verbrechen bezahlen muss«. Leider sind die dort zusammengetragenen Empfehlungen bisher nur intern und lassen sich lediglich aufgrund einer oberflächlich gehaltenen Presseerklärung der Kommission und einer kurzen Videoansprache von der Leyens erahnen.
Es geht offenbar um zwei Hauptpunkte: den Prozess und die von Russland zu zahlenden Reparationen an die Ukraine. Für das Gerichtsverfahren stellt die Kommission zwei anscheinend unterschiedliche Optionen vor, die sich aber aufgrund der Presseerklärung nicht eindeutig erschließen lassen. Entweder solle es ein »spezielles unabhängiges internationales Tribunal« geben, das »auf einem multilateralen Abkommen basiert«, oder ein »Sondergericht, das in ein nationales Justizsystem mit internationalen Richtern integriert ist«. Das mag verstehen, wer kann. Offensichtlich ist nur, dass die Bürokraten, die diesen Text verfasst haben, sich ihrer Sache so sicher sind, dass sie die Messlatte für Verständlichkeit sehr niedrig anlegen.
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