Security-Problem in Thüringen und Sachsen
Sicherheitsfirma bewacht Flüchtlingsunterkünfte und beschäftigt rechtsextremen Mitarbeiter
David H. ist verurteilter Rechtsextremist und arbeitet dennoch in leitender Funktion bei einer Chemnitzer Sicherheitsfirma, die auch Polizeistationen und Flüchtlingsunterkünfte bewacht. Recherchen von MDR INVESTIGATIV und FragDenStaat zeigen: Die Behörden wussten Bescheid – und dennoch hat die Sicherheitsfirma Aufträge erhalten.
Ein verurteilter Neonazi arbeitet in einer Führungsposition bei einem Sicherheitsdienst, der im Auftrag des Staates Polizeistationen und Flüchtlingsunterkünfte bewacht.
Trotz öffentlicher Hinweise erhält die Firma Distelkam millionenschwere Aufträge.
Behörden wissen von der rechtsextremen Vergangenheit – doch wirtschaftliche und juristische Kriterien wiegen offenbar schwerer.
David H. ist kein Unbekannter. Seit Jahren bewegt sich der Chemnitzer in der rechtsextremen Szene, nahm an Neonazi-Aufmärschen teil, wurde wegen Körperverletzung verurteilt – und arbeitet dennoch in leitender Funktion bei einer Sicherheitsfirma, die unter anderem Polizeistationen und Flüchtlingsunterkünfte bewacht.
Die Firma heißt Distelkam, sitzt in Chemnitz und hat in den letzten zehn Jahren öffentliche Aufträge im Wert von über 60 Millionen Euro erhalten. Sie bewacht Gebäude in sechs Bundesländern – darunter auch besonders sensible Einrichtungen wie Polizeiwachen, teils mit scharfen Waffen.
Ein Neonazi als Objektleiter
Recherchen von MDR INVESTIGATIV und der Rechercheplattform FragDenStaat zeigen: David H. ist nicht nur einfacher Mitarbeiter, sondern tritt gegenüber Bewerbern als Objektleiter auf. In einem verdeckten Bewerbungsgespräch im Frühjahr dieses Jahres gibt er an, seit acht Jahren in Führungsverantwortung zu sein – obwohl er in dieser Zeit wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde und einige Monate im Gefängnis saß.
Laut Gesetz müsste er im sogenannten Bewacherregister geführt und überprüft werden. Doch das Bundesunternehmen Wismut GmbH, das Distelkam mit der Bewachung eines ehemaligen Bergbaugeländes in Thüringen beauftragte, sieht darin kein Problem. David H. sei nur Schichtführer und müsse deshalb nicht in das Bewacherregister eingetragen werden, heißt es – eine Einschätzung, die unter Fachleuten durchaus umstritten ist.
Weiterlesen:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschla...ranche-100.html
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