Analyse zum "Ende der Störerhaftung": Von wegen Rechtssicherheit!
Vollmundig hatten Netzpolitiker der Großen Koalition das Ende der Störerhaftung verkündet. Doch ein Blick in den geplanten Gesetzestext zeigt: Von Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs kann keine Rede sein, erklärt Heise-Justiziar Joerg Heidrich.
Die Süddeutsche Zeitung ist sich ganz sicher: "Abmahnanwälte stöhnen – Internetnutzer jubeln". WLAN-Betreiber würden bald "vor Abmahnungs- und Gerichtskosten geschützt". Dies wäre in der Tat eine wünschenswerte Rechtslage, die privaten Funknetz-Betreibern Sicherheit geben und nicht zuletzt auch den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken würde. Mit der Realität der 18 Stunden vor Beginn der Beratungen in den Fachausschüssen des Bundestages veröffentlichten Gesetzesvorlage hat der Zeitungsbericht allerdings ziemlich wenig zu tun. Denn tatsächlich rückt nun das Ziel der Rechtssicherheit auf Jahre hin in weite Ferne.
Weiterlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/A...it-3224060.html
[...] der erklärte Wille, die Rechtsunsicherheit für den Betrieb von offenen Netzen zu beseitigen, findet sich zwar in der Gesetzesbegründung – nicht aber in dem tatsächlichen Gesetzestext. Begründungen der Gesetze sind für die Gerichte nämlich keinesfalls bindend und daher nur eingeschränkt relevant. Dort, wo er hingehört, nämlich im eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, fehlt der entscheidende Hinweis, nämlich, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gilt.
[...]
Einigkeit besteht jedenfalls darüber, dass allein durch die beschlossene Gesetzesänderung ganz sicher kein Ende der Abmahnwellen zu erwarten ist.
Geschwafel der politischen Maulhelden, sonst nichts weiter.
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