Schützt das Urheberrecht Witze und Gags?
Über einen Blogbeitrag des Kollegen Markus Kompa bin ich auf einen Text Stefan Niggemeiers gestoßen, in dem davon berichtet wird, dass der Kabarettist Florian Schroeder den Cartoonisten Elias Hauck und Dominik Bauer einen Witz geklaut hätte und ihm jetzt vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügung untersagt worden sei, den Witz weiter öffentlich in seinen Auftritten zu verbreiten.
Das möchte ich zum Anlass nehmen, hier mal der Frage nachzugehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Witze, Gags oder Pointen urheberrechtlichen Schutz genießen können.
Nachdem das Urheberrecht keine Ideen sondern nur konkrete Werke schützt, ist die Witzidee, also die Pointe, als solche nicht schutzfähig. Wenn man den Witz inhaltlich ähnlich, aber mit anderen Worten erzählt, kommt ein Urheberrechtsverstoß also auch dann nicht in Betracht, wenn man die Pointe „geklaut“ hat.
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http://www.internet-law.de/2016/11/schue...e-und-gags.html
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