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RE: Priviligierte Tatbestände

#1 von Sirius , 24.01.2017 00:25

Priviligierte Tatbestände

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, soweit sie nicht durch ihr Verhalten dazu Anlass geben.
Es ist insbesondere auch Jugendlichen, die angesichts mangelnder Freizeitangebote und in Unkenntnis der einschlägigen Bestimmungen sowie aufgrund von Orientierungsschwierigkeiten psychisch gefährdet sind, nicht gestattet, Personen ohne Ansehen der Person in Brand zu stecken.

Es ist mit Rücksicht auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland dringend davon abzuraten.
Es gehört sich nicht.

Es ist nicht üblich.
Es sollte nicht zur Regel werden.
Es muss nicht sein.
Niemand ist dazu verpflichtet.
Es darf niemanden zum Vorwurf gemacht werden, wenn er es unterlässt, Personen in Brand zu stecken.
Jedermann genießt ein Grundrecht auf Verweigerung.
Entsprechende Anträge sind an das Ordnungsamt zu richten.

Hans Magnus Enzenberger aus „Kiosk“


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Sirius
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