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RE: Gericht verbietet Verbreitung des Artikels

#1 von Sirius , 13.05.2017 00:40

Der angebliche AfD-„Sex-Skandal“ hat für Correctiv ein juristisches Nachspiel – Gericht verbietet Verbreitung des Artikels

Der vielfach kritisierte Artikel des Recherchebüros Correctiv, in dem Correctiv-Gründer David Schraven das Intimleben einer AfD-Politikerin in Nordrhein-Westfalen "enthüllte" und zum "Sex-Skandal" hochjazzte, hat ein juristisches Nachspiel. Die Kanzlei Höcker hat für die Politikerin vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die die weitere Verbreitung des Textes untersagt.
In dem Artikel „EXKLUSIV: Spitzenfrau der AfD in Nordrhein-Westfalen arbeitete als Prostituierte“ lassen sich Schraven und sein Co-Autor Georg Kontekakis (offenbar ein Pseudonym) detailliert darüber aus, dass eine AfD-Politikerin, die für die Partei auf dem zehnten Platz der Landesliste bei der kommenden NRW-Landtagswahl steht, im Internet als Hobby-Prostituierte unterwegs war. Nach Meinung der Correctiv-Autoren steht diese private Tätigkeit im Gegensatz zum von der AfD propagierten Frauenbild und würde die Politikerin „erpressbar“ machen, da sie diese Tätigkeit in ihrem offiziellen Lebenslauf verschwiegen habe.

Weiterlesen:

http://meedia.de/2017/05/11/der-angeblic...g-des-artikels/


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Sirius
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