Gericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig
Sie war das Prestigeprojekt der Großen Koalition: die Mietpreisbremse. Jetzt hat das Berliner Landgericht sie als verfassungswidrig eingestuft. Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.
Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Die entsprechende Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer "ungleichen Behandlung von Vermietern". Dies widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln" sei, erklärte das Gericht. Die Regelung beschneidet dem Landgericht zufolge die Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter.
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http://www.tagesschau.de/inland/mietpreisbremse-155.html
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