Weimar: Amtsgericht hält Corona-Kontaktverbot für verfassungswidrig
Das Amtsgericht Weimar hält das allgemeine Kontaktverbot in der Thüringer Corona-Verordnung vom vergangenen Frühjahr für verfassungswidrig. Das hat das Gericht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens entschieden. Hintergrund ist, dass Ende April vergangenen Jahres ein Mann zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar Geburtstag gefeiert hatte. Nach der kurz zuvor beschlossenen Verordnung war der gemeinsame Aufenthalt nur mit höchstens einer haushaltsfremden Person erlaubt.
Das Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist noch nicht rechtskräftig und auch nicht allgemeingültig. Wie das Gericht weiter mitteilte, darf bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil des Amtsgerichts nur auf den Kläger und die Stadt Weimar. Der Kläger muss demnach das Bußgeld nicht zahlen.
https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west...ericht-100.html
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