Bußgeldkatalog in NRW
Bis zu 5000 Euro Strafe für Verstöße gegen Corona-Regeln
Treffen mit mehr als zwei Personen: 200 Euro. Bar trotz Verbot öffnen: 5000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog erlassen für Bürger, die sich nicht an die Corona-Maßnahmen halten.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen von bis zu 5000 Euro erarbeitet. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25.000 Euro fällig. Der Erlass wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa am Montagabend an die zuständigen Behörden geschickt. Auch die "Bild"-Zeitung hatte über das Papier berichtet.
Aufgrund der Coronakrise hatten sich Bund und Länder am Sonntag auf ein umfangreiches Kontaktverbot verständigt. Demnach sind unter anderem Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten. In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand gehalten werden und Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben. Individueller Sport an der frischen Luft und der Weg zur Arbeit bleiben erlaubt. Die Regeln gelten zunächst für zwei Wochen.
Wie Verstöße geahndet werden sollen, obliegt den Bundesländern. Dem Bußgeldkatalog zufolge werden in NRW künftig bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Verbotenes Picknick und Grillen kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss, wird mit 200 Euro bestraft.
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