Maßnahmen sind rechtmäßig
Kritik an 2G und Weihnachtsmarktabsage: Bayerische Richter weisen Anträge gegen Corona-Regeln ab
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, quasi flächendeckend 2G, die Schließung von Bars und Kneipen: All dies hatte ein Antragsteller vor dem
Verfassungsgerichtshof kippen wollen - und ist gescheitert.
Die zuletzt noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der 15. Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es sei zudem "nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird", teilte das Gericht mit. Auch die neue 2G-Regel in weiten Bereichen des Handels, nach der nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben, bleibt unangetastet (Az. Vf. 60-VII-21).
Der Antragsteller - dem Vernehmen nach eine Einzelperson - hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene, die 2G- und 2G-plus-Regelungen, die Sperrstunde in der Gastronomie, die pauschale Schließung von Clubs und Kneipen sowie die noch strikteren Einschränkungen in regionalen Corona-Hotspots.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume laut Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe.
Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern: eine seit Oktober deutlich ansteigende, exponentiell wachsende Infektionsdynamik, eine regional teils stark ansteigende Krankenhausbelegung, eine steigende Zahl von Todesfällen und eine regional drohende oder bereits eingetretene Überlastung von Intensivstationen. Deshalb seien die Corona-Maßnahmen, auch wenn sie erhebliche Verschärfungen mit teils massiven Grundrechtseingriffen enthielten, jedenfalls nicht offensichtlich verfassungswidrig. Das Gericht betonte, die Staatsregierung habe "bei Bewertung der Gefahrenlage und Ausgestaltung des Schutzkonzepts einen – vorliegend nicht offensichtlich überschrittenen – Einschätzungsspielraum".
Weiterlesen:
https://www.nordbayern.de/politik/kritik...n-ab-1.11613133
Anmerkung JK: Das politische Urteil des BVerfG hat hier offenbar alle Schleusen geöffnet. Geradezu grotesk, dass die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur Begründung einfach die längst widerlegte Behauptung nachplappern, dass die Impfung deutlich vor einer Infektion und der Weitergabe des Corona-Virus schützen würde und dabei auch noch auf die Phantasiezahlen des RKI verweisen.
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