Handwerker und die 3G-Pflicht in Berlin
Mieter dürfen keinen Impfnachweis an der Haustür verlangen
Mieter sollen Handwerkern und Heizungsablesern Zutritt zur Wohnung gewähren. Prüfen, ob diese die 3G-Pflicht erfüllen, dürfen sie nicht.
KEVIN P. HOFFMANN
Wer in einer Wohnung zur Miete wohnt, muss in der Regel niemandem Zutritt gewähren. Das Mietrecht sieht gleichwohl ein paar Ausnahmen vor: Wollen oder müssen Vermieter zum Beispiel größere Reparaturen ausführen lassen oder den Verbrauch an Heizkörpern von einem Dienstleister ablesen lassen, müssen Mieter den befugten Personen Zutritt ermöglichen.
Das fällt manchem speziell in der Pandemie schwer. Denn wer garantiert, dass die fremde Person, die von Berufs wegen besonders viele persönliche Kontakte hat, nicht das Coronavirus mit in die Wohnung bringt? Die kurze Antwort lautet: niemand.
Mieter müssen schlicht darauf vertrauen, dass die Handwerksbetriebe überprüft haben, dass ihre Mitarbeitenden allesamt geimpft, genesen oder getestet sind (3G) sind. „Auch im Handwerk gilt 3G am Arbeitsplatz gemäß § 28 b Infektionsschutzgesetz.
Der Betriebsinhaber hat sicherzustellen, dass nur Personen die Betriebsstätte betreten, die die 3G-Anforderungen erfüllen“, erklärt eine Sprecherin der Berliner Handwerkskammer auf Anfrage. Mit „Arbeitsstätte“ sei sowohl die Betriebsstätte als auch der Einsatzort beziehungsweise die Baustelle gemeint, stellt sie klar.
Beschäftigte, die sich bei Arbeitsaufnahme direkt zum Einsatzort begeben, müssten entsprechende Nachweise stets mitführen und auf Verlangen dem Arbeitgeber oder den Ordnungsbehörden vorzeigen. „Aus Datenschutzgründen besteht dieses Auskunftsrecht jedoch nicht gegenüber dem Verbraucher“, ergänzt die Sprecherin der Kammer.
Das bestätigt Wibke Werner, die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins dem Tagesspiegel. „Es gelten die auf Grund Covid-19 gesetzlich oder behördlich angeordneten Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Diese regeln derzeit für den Zutritt von Handwerkern in die Wohnung keine 3G-Pflicht.“ Allerdings würden die allgemeinen Schutzmaßnahmen gelten, das betreffe das Abstandsgebot von 1,5 Metern und Schutzmaskenpflicht.
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https://www.tagesspiegel.de/berlin/handw...n/27886608.html
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