Mietpreisbremse
Neue Wohnung? So viel Miete ist erlaubt
Das Wichtigste in Kürze
In 492 deutschen Städten und Gemeinden müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an die Mietpreisbremse halten.
Das bedeutet: Bei Neuvermietung darf der Mietzins für eine Wohnung nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Aber: In sechs Ausnahmefällen dürfen Vermietende eine höhere Miete von Dir verlangen.
Neu: Die Mietpreisbremse wird verlängert bis zum 31. Dezember 2029.
So gehst Du vor
Willst Du überprüfen, ob Du zu viel Miete zahlst, musst Du sie mit dem geltenden Mietspiegel vergleichen. Liegt sie darüber, kannst Du die Mietpreisbremse ziehen, die Höhe schriftlich rügen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Du kannst dazu unser Musterdokument nutzen (Dafür muss man sich für den Newsletter registrieren!)
Ohne Kostenrisiko kannst Du den Dienstleister Conny beauftragen. Bei Erfolg behält der Rechtsdienstleister die Mietersparnis für die Vergangenheit. Zukünftig zahlst Du dann die geringere Miete.
Du kannst Dich auch an einen Mieterverein vor Ort wenden, dafür musst Du aber Mitglied werden.
https://www.finanztip.de/mietpreisbremse/
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