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Schrott-Wohnungen für Obdachlose

#1 von Sirius , 27.10.2021 16:45

Schrott-Wohnungen für Obdachlose
Kasse machen mit den Ärmsten

Wenn Wohnungslose eine Bleibe finden, zahlt dafür das Jobcenter. Abzocker machen daraus ein Geschäftsmodell. Unter Verdacht: Franz F. aus Hannover.

Daniel Spruch, ein bulliger, etwa zwei Meter großer Mann, sitzt an einem sonnigen Herbsttag auf einer Parkbank in Hannover. Früher arbeitete er als IT-Systemadministrator, doch nach einem Gefängnisaufenthalt wurde Spruch arbeitslos. Vor mehreren Jahren sei er an Franz F. geraten, erzählt er. Zunächst war er nur Mieter von F., später sei er sein Handlanger geworden, bis er ausgestiegen sei. Er habe dabei geholfen, Mieter anzuwerben und die Übernahme der Mietzahlung durch das Jobcenter abzuwickeln. „Ich habe die Leute danach ausgewählt, wie bedürftig sie sind“, erinnert sich Spruch. Dabei sei es darum gegangen, möglichst viele Mieter unterzubringen und für dieselbe Wohnung mehrfach abzukassieren.
Warnungen, Gerüchte und Geschichten über derartige Angebote, „grauer Wohnungsmarkt“ genannt, machen seit einer Weile in der Obdachlosenszene von Hannover die Runde. Immer wieder berichten Betroffene und So­zi­al­ar­bei­te­r*in­nen der Selbsthilfe für Wohnungslose (SeWo) von Zimmern, die in katastrophalem Zustand seien oder mehrfach vermietet würden. „Für mich besteht das Problem darin, dass Menschen, die sowieso am Rande der Gesellschaft sind, noch weiter ausgebeutet werden“, sagt Florian Schulz von SeWo. Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind, seien viel eher bereit, schlechte oder auch skurrile Mietangebote anzunehmen. Die Monatsmieten seien immer auf die Regelsätze vom Amt zugeschnitten.

Recherchen des NDR enthüllten ein ähnliches Geschäftsmodell in Oldenburg. Die Politik hat den Handlungsdruck erkannt. Seit März gibt das niedersächsische Wohnraumschutzgesetz Kommunen eine Handhabe gegen Überbelegung und miserable Zustände. Wie oft das Gesetz seit dessen Einführung zur Anwendung kam, ist unklar. Auf Anfrage der taz heißt es vom niedersächsischen Umweltministerium, eine Evaluierung sei erst nach drei Jahren vorgesehen. Das Gesetz gebe die Möglichkeit, schon bei Anhaltspunkten für das Vorliegen von Missständen ober Überbelegung tätig zu werden. Man erwarte aufgrund der angedrohten Strafen von bis zu 50.000 Euro eine präventive Wirkung.

Weiterlesen:

https://taz.de/Schrott-Wohnungen-fuer-Obdachlose/!5801227/


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Sirius
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