Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts – ein Lobbyist der Regierung Merkel?
Henry Mattheß. Antipasti, Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und Käseplatte – das Menü des Abendessens von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht am 30. Juni im Kanzleramt ist inzwischen bekannt. Was die Bürger einer Republik dagegen nicht erfahren, ist der Wortlaut der gehaltenen Reden. Investigativreporter mühen sich um Aufklärung. Politik und Institutionen dämmern mit mangelhaftem Problembewusstsein für Öffentlichkeit und Gewaltenteilung vor sich hin, statt den Vorgang kritisch zu hinterfragen.
Ein Treffen gilt als informell, wenn es keinen besonderen Formvorschriften und Protokoll folgt, also außerhalb bekannter formaler Wege abgehalten wird. Im Alltag spricht man von einer lockeren Runde, wozu ein gemeinsames Abendessen zweifellos gezählt werden darf. Zu einer solchen Runde hatte Kanzlerin Merkel ins Kanzleramt geladen, woran einerseits fast alle BundesministerInnen und andererseits alle 16 RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts teilnahmen. Der Meinungsaustausch war nicht nur informell, sondern auch nicht öffentlich.
Treffen zwischen Regierung und Jusitz über Gewaltengrenzen hinweg können legitim und erforderlich sein. Nicht legitim für eine Republik ist jedoch der hier gewählte informelle und nicht öffentliche Rahmen. Republik leitet sich von der öffentlichen Sache (res publica) her. Wenn aber Bürger Einzelheiten von Beratungen der höchsten Regierungsstelle und der höchsten Rechtsinstanz des Staates nur durch investigative Presseberichte statt von der Regierung erfahren, widerspricht das eklatant dem Grundprinzip einer Republik und Demokratie: Öffentlichkeit in allen staatlichen Angelegenheiten als Voraussetzung gleichberechtigter politischer Teilhabe aller!
Es erstaunt, wie Vertreter höchster Staatsorgane überhaupt auf die Idee verfallen können, ein Treffen im Bundeskanzleramt ohne ein Protokoll über Verlauf und Inhalte, wie insbesondere gehaltener Vorträge und deren Veröffentlichung abzuhalten. Stattdessen wird der Vorgang wie eine vertrauliche Verschlusssache behandelt. Staatliches Handeln kann Vertraulichkeit aber nur in eng begrenzten Phasen einer konkreten Entscheidungsfindung für sich reklamieren, die hier aber nicht vorlag. Oder etwa doch?
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https://norberthaering.de/news/harbarth-lobbiyst-merkels/
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