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Müssen 40 Mieter für Geflüchtete umziehen?

#1 von Sirius , 22.02.2023 17:13

Aufregung um Lörrach-Brief

Müssen 40 Mieter für Geflüchtete umziehen?

Ein Brief der Wohnbau Lörrach sorgt derzeit für viel Aufregung im Internet. Demnach werden 40 Personen die Wohnungen in einem Wohnkomplex gekündigt, weil dort 100 Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht werden sollen. Die Echtheit des Schreibens, das vielfach in sozialen Netzwerken geteilt wird, wurde von der Stadt bereits bestätigt. Was steckt dahinter? Was sagen die betroffenen Mieter? Und was das Mietrecht?

Worum geht es in dem Schreiben?
In dem Brief, der auf den 15. Februar datiert ist, kündigt die städtische Wohnungsbaugesellschaft Wohnbau Lörrach eine Mieterversammlung für den 27. Februar an. Eingangs wird auf den "erheblichen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine und anderen Weltregionen" hingewiesen. Stadt und Landkreis hätten sich zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichtet, weshalb neben geplanten Flüchtlingsheimen "intensiv" nach weiteren Standorten gesucht wurde. Deshalb will die Stadt einen Wohnkomplex in der Wölblinstraße zur Verfügung stellen.
"Für Sie bedeutet das, dass wir in Kürze das mit Ihnen vereinbarte Mietverhältnis kündigen werden", heißt es in dem Brief weiter. Allerdings werde "alternativer, geeigneter Wohnraum" angeboten. Zudem gebe es Unterstützung beim Umzug, auch finanziell. Es bleibe genügend Zeit, "für jeden Einzelnen eine gute Lösung" zu finden. Zum Jahresende soll die gesamte Anlage als Flüchtlingsheim genutzt werden.

Wie erklärt die Stadt ihr Vorgehen?
Nachdem besagter Brief im Internet einen Shitstorm ausgelöst hat, reagierten Wohnungsbaugesellschaft und Stadt. Wohnbau Lörrach bestätigt die Echtheit des Briefs und verweist auf eine Mitteilung der Stadt. Diese geht noch etwas ins Detail. So heißt es, dass die Wohnungen aus den 1950er-Jahren stammten, "die am Ende ihres Lebenszyklusses stehen und deren Abbruch und Ersatzneubau für die nächsten Jahre vorgesehen war". Den Mieterinnen und Mietern werden demnach "zeitnah modernere und bezahlbare Wohnraumangebote entsprechend der persönlichen Situation" unterbreitet.
Interessant dabei: Die "Badische Zeitung" verweist darauf, dass es bereits einen ähnlichen Fall gab. Demnach wurden in Lörrach 2015 und 2016 rund 100 Bewohner aus der Gretherstraße auf neue Wohnungen verteilt - ebenfalls wegen Geflüchteten. Dies sei regelrecht geräuschlos abgelaufen, wird Thomas Nostadt, der Geschäftsführer der Wohnbau Lörrach zitiert.

Darf die Stadt die Mieter einfach kündigen?
Ohne die Umstände der einzelnen Mieterinnen und Mieter zu kennen, wirft die Kündigung durch den Vermieter juristische Fragen auf. "Eine solche Kündigung ist rechtlich nicht zulässig, da das berechtigte Interesse im Sinne des § 573 BGB fehlt", teilt der Deutsche Mieterbund auf Anfrage von ntv.de mit. Im entsprechenden Paragrafen steht, dass der Vermieter nur kündigen kann, "wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat". Dazu zählen etwa Vertragsverstöße des Mieters, Eigenbedarf des Vermieters oder entstehende wirtschaftliche Nachteile für diesen. "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam", heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch weiter.

Weiterlesen:

https://www.n-tv.de/panorama/Muessen-40-...le23933219.html


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Sirius
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