Arbeitgeber wollen Streikrecht begrenzen
Vergangene Woche legten Warnstreiks deutsche Flughäfen lahm. Der Arbeitgeberverband BDA pocht deshalb auf eine gesetzliche Regelung für Arbeitskämpfe. Ver.di und der Beamtenbund drohen derweil mit weiteren Arbeitsniederlegungen.
Nachdem Streiks an sieben deutschen Flughäfen in der vergangenen Woche für zahlreiche Ausfälle und Verspätungen gesorgt hatten, dringt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf gesetzliche Regelungen für Arbeitskämpfe. "Dieser Ausstand macht einmal mehr deutlich: Unser Arbeitskampfrecht wird zunehmend unberechenbar", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
"Gesetzliche Regelungen für den Arbeitskampf sind daher überfällig. Ein Gesetz, das klar macht, dass Arbeitskämpfe Ausnahmen bleiben sollen, kann auch ein Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung sein." Ein Streik, der den Flugverkehr in Deutschland zum Erliegen bringe, sei kein Warnstreik mehr.
Der Ausstand habe massive Folgeprobleme mit sich gebracht, sagte Kampeter. "Fluggesellschaften und Passagiere wurden für überzogene Streikziele in Geiselhaft genommen." Es seien beispielsweise hohe finanzielle Kosten entstanden. "Gerade in dieser geopolitisch und wirtschaftlich komplizierten Lage muss die Balance gehalten werden."
Die Gewerkschaft ver.di hatte am vergangenen Freitag zu einem ganztägigen Warnstreik an mehreren deutschen Flughäfen aufgerufen. Dadurch wurde der Flugverkehr praktisch lahmgelegt. Insgesamt waren dem Verband der Flughäfen zufolge mehr als 2400 Flüge mit annähernd 300.000 Passagieren betroffen.
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