Impfungen durch Betriebsärzte: Dürfen Arbeitgeber eine Impfpflicht anordnen?
Ab Montag impfen die Betriebsärzte mit. Die Konzerne sind vorbereitet, doch es fehlt weiterhin an Dosen. Ob und für wen Arbeitgeber eine Impfflicht anordnen dürfen, ist unklar. Sie setzen auf Appelle – und womöglich Prämien.
Mit rund 211.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört die Deutsche Bahn zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, täglich sind Zugbegleiterinnen und Ticketverkäufer in direktem Kontakt mit Kunden. Gerne würde die Bahn sie deshalb vor einer Coronainfektion durch Impfungen schützen – doch wenn ab diesem Montag auch die Betriebsärztinnen und -ärzte mitimpfen dürfen, steht nur wenig Impfstoff zur Verfügung: rund 2000 Dosen Biontech bekommt die Bahn in der ersten Wochen geliefert. Die Menge dürfte schnell verspritzt sein in den zehn Impfzentren, die die Bahn bundesweit für ihre Angestellten hochgezogen hat. Dem Staatskonzern geht es damit ähnlich wie vielen Firmen in Deutschland.
Seit Wochen sind die Unternehmen vorbereitet, wie Daimler im Mercedes-Werk Sindelfingen haben seit Ende April ihre betriebseigenen Impfzentren startbereit gemacht – doch erst an diesem Montag, wenn bundesweit die Impfpriorisierung aufgehoben wird, dürfen auch die Betriebsärzte offiziell mitimpfen. Einige rechtliche Fragen, etwa nach der Anordnung einer Impflicht oder der Frage nach dem Impfstatus, sind aus Sicht der Arbeitgeber allerdings noch nicht eindeutig geregelt.
Wie groß der Bedarf an betrieblichen Impfungen ist, zeigen die Vorbestellungen für die erste Woche: Knapp drei Millionen Dosen haben die rund 6000 Betriebs- und Werksärzte bei den Apotheken nach Angaben des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels bestellt – zugeteilt bekamen sie vom Bundesgesundheitsministerium aber lediglich rund 702.000 Dosen Biontech, macht im Schnitt 120 Dosen pro Arzt.
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https://www.wiwo.de/politik/deutschland/...n/27259856.html
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