Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht
Spahn hält Eingriffe in körperliche Unversehrtheit für verhältnismäßig
Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD auf die Initiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn hin eine mit bis zu 2500 Euro Bußgeld bewehrte Masern-Impfpflicht für Kinder in Kindertagesstätten, das dortige Personal, Schüler, Lehrer, Ärzte, Schwestern, Pfleger und Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften beschlossenen. Die Einhaltung dieser Impfpflicht sollen die Gesundheitsämter kontrollieren, wobei sie ermutigt werden, zusammen mit den Krankenkassen wieder Reihenimpfungen anzubieten, mit deren Hilfe man im 20. Jahrhundert die Pocken ausrotten und die Kinderlähmung deutlich eindämmen konnte (vgl. Polio-Ausbruch in der Ukraine).
In der Debatte um diese Impfpflicht bestritt der Gesundheitsminister nicht, dass diese einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt - wie sehr viele andere medizinische Eingriffe auch. Bei ihren Grundrechtsabwägungen kamen er und die Juristen in seinem Ministerium aber zum Ergebnis, dass dieser Eingriff ein verhältnismäßiger ist. Auch deshalb, weil Impfungen ihrer Natur nach nicht nur die Gesundheit von Geimpften betreffen, sondern ebenso die von Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft (aber leicht angesteckt) werden können.
Dem gegenüber stehen Spahns Worten zufolge "sehr, sehr sichere" Impfstoffe gegen Masern. Tatsächlich sind die Risiken dieser Impfung gut erforscht und im Vergleich zu denen einer Masernerkrankung (die tödlich oder mit einer geistigen Behinderung enden kann) verschwindend gering. Anders als beim Schweinegrippe-Impfstoff Pandemrix werden nämlich keine Adjuvantien beigemengt, die man statistisch mit Narkolepsie in Verbindung bringt.
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https://www.heise.de/tp/features/Bundest...ht-4586661.html
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