Scharfe Kritik: Bundestag will mit neuer Hausordnung „Extremisten“ ausschließen
Unter der scheidenden Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ist am Montag eine neue Hausordnung des Bundestages in Kraft getreten, deren Regelungen vor allem für AfD-Politiker und -Mitarbeiter einem „faktischen Berufsverbot“ gleichkommen, wie einige kritisieren.
Der Deutsche Bundestag hat seine Hausordnung geändert, um den Zugang zu seinen Liegenschaften stärker zu reglementieren. Die neuen Regelungen, die am 10. März 2025 in Kraft getreten sind, sollen die Sicherheit des Parlaments erhöhen und „extremistischen Einflüssen“ entgegenwirken. Besonders umstritten ist die Ausweitung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen, auch wenn sie keinen direkten Zugang zu den Bundestagsgebäuden haben.
Mit der Neuregelung erhalten Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen nur noch Zugang zum Bundestag, wenn sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen. Wer ein Risiko für die „Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages oder die Sicherheit seiner Mitglieder sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden“ darstellt, wird ausgeschlossen. Dies betrifft nicht nur den physischen Zugang zu den Räumlichkeiten, sondern auch den Zugang zum digitalen Kommunikationssystem des Parlaments.
Zudem wird künftig klargestellt, dass Veranstaltungen mit externen Partnern nur zulässig sind, wenn sie im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stattfinden. Ziel ist es unter anderem, das Vorfeld der AfD aus dem Bundestag fernzuhalten. Betroffen wäre etwa der Verleger Götz Kubitschek, der bereits mehrfach im Bundestag verkehrte.
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