Tricksereien im Bundestag
Eine Anhörung zur Dauer des Genesenenstatus bei Corona soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und der Videomitschnitt erst nach Ende der Impfpflicht-Entscheidung zu sehen sein.
Stell dir vor, es ist Anhörung und keiner kriegt’s mit. Kurzfristig hat der Gesundheitsausschuss im Bundestag auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine weitere Anhörung zum Thema Corona anberaumt. Kommenden Mittwoch, 6. April, soll es um die Dauer des Genesenen-Status nach einer Infektion oder einer Erkrankung wegen Corona gehen. Eine ziemlich spezielle Frage, wie es scheint, aber eine, die mit dem Infektionsschutz-Gesetz wie mit der Corona-Impfpflicht zusammenhängt.
Zunächst: Der Gesetzgeber, sprich die Bundestagsmehrheit, hat am 18. März im erneut angepassten Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) auch die Dauer des Immunschutzes von Corona-Genesenen festgeschrieben: nämlich 90 Tage, inklusive einem Monat Karenzzeit, in der der Immunschutz noch nicht anerkannt ist. Er gilt streng genommen also lediglich für zwei Monate. Die Regelung ging in der allgemeinen Debatte weitgehend unter. Dagegen wurde der Immunschutz von Geimpften, wenn sie drei Dosen erhalten haben, für eine wesentlich längere Dauer (270 Tage) festgelegt.
Anfänglich galt der Immunschutz der Genesenen sechs Monate. Dann halbierte ihn das Robert-Koch-Institut (RKI) kurzerhand auf drei Monate. Aufgrund mehrerer Gerichtsbeschlüsse wurde er aber wieder auf sechs Monate verlängert, ehe er dann im IfSG erneut gekürzt wurde.
Das ist vor allem im Interesse der Befürworter einer Impfpflicht, weil es die Genesenen, die nach Ende ihres Immunschutzes wieder als „Ungeimpfte“ gelten, nötigt, eine Impfung vornehmen zu lassen.
Erwähnenswert ist, dass im Bundestag, noch ehe das IfSG beschlossen war, die Bundestagspräsidentin in Sachen Genesenen-Status bereits Fakten geschaffen hatte. Sie verfügte, dass in den Räumlichkeiten des Parlamentes bereits seit dem 14. März dieser Genesenen-Status nur für den Zeitraum von drei Monaten Gültigkeit habe. Eine Entscheidung ohne jegliche gesetzliche Grundlage und ohne Respekt vor den verschiedenen Gerichtsbeschlüssen. Bärbel Bas hat damit nicht nur eine Art Privatrecht geschaffen, sondern auch eine Weichenstellung vorgenommen – ganz corona-konform im Sinne ihres Genossen Gesundheitsminister.
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