Kurz vor Legislaturende Bundestag soll erstmals über Antrag auf AfD-Verbotsverfahren beraten
Monatelang hat eine parteiübergreifende Gruppe daran gearbeitet, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Das Ampel-Aus bremste die Bemühungen. Nun kommt der Antrag doch noch zur Debatte.
Parteiübergreifend stellten Parlamentarier schon vor Monaten die Weichen für ein AfD-Verbotsverfahren. Nun soll der Bundestag in der kommenden Woche erstmals über einen Antrag zum Vorhaben beraten. Die fraktionsübergreifende Gruppe aus 124 Abgeordneten hat eine Debatte im Bundestagsplenum beantragt. Es soll darüber diskutiert werden, ob vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren eingeleitet wird, das eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD prüft.
Angesichts der »ständigen weiteren Radikalisierung« der AfD sei ein Verbotsantrag »inzwischen tatsächlich alternativlos«, erklärte der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, der zu den Initiatoren des Vorhabens zählt. Sollte der Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden, müsste das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren prüfen und gegebenenfalls einleiten. Dem Grundgesetz zufolge kann das Karlsruher Gericht eine Partei als verfassungswidrig verbieten, wenn sie auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. Neben dem Bundestag sind auch Bundesrat und Bundesregierung bei solchen Verbotsverfahren antragsberechtigt.
»Ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht der Bundestag, sondern das Bundesverfassungsgericht«, betonte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge am Montag. »Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt das parlamentarische Verfahren starten. Der Bundestag muss den Weg nach Karlsruhe frei machen.« Wegge rief die Abgeordneten zur Unterstützung des Antrags auf.
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