Corona-Prozesse gegen Pflegekräfte: Erst beklatscht, dann bestraft
Nahezu unbemerkt rollt eine Prozesswelle durchs Land gegen jenes Klinikpersonal, das die Impfpflicht verweigerte – Protokoll eines Gerichtstages
Erst wurden sie beklatscht, dann sollten sie bestraft werden. Von März bis Dezember 2022 galt für das Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine allgemeine Impfpflicht. Zugleich war die Kritik an der Impfkampagne, wie an den neuartigen, aber ungenügend getesteten Stoffen, gerade unter Pflegekräften überdurchschnittlich verbreitet. Bei den massenhaften Corona-Demonstrationen gegen die Impfpflicht im letzten Winter marschierten Pflegekräfte und Klinikpersonal in vorderster Reihe mit. Vielleicht, weil Pfleger, Schwestern und Ärzte beim Einsatz von Medikamenten besonders sensibel sind, vielleicht, weil sie nach den ersten „Corona“-Patienten nun neue vor sich hatten, die nach einer Impfung Symptome bekamen.
Dass ausgerechnet diejenigen, die sich um Erkrankte kümmerten und obendrein auch für ihre geimpften KollegInnen einsprangen, wenn diese krank wurden, gezwungen werden sollten, sich ebenfalls impfen zu lassen – dafür wäre zumindest eine Erklärung angebracht. Durfte die Kampagne gegen die Ungeimpften nicht vor ihnen Halt machen?, weil jeder Ungeimpfte, dadurch dass er gesundblieben ist, den Wert und vor allem die angebliche Alternativlosigkeit der Impfung widerlegte.
Jetzt wird dieses Kapitel der Epidemiegeschichte vor den Gerichten abgehandelt. Die Prozesse dokumentieren, wie sehr das Corona-Regime in die bisherigen rechtsstaatlichen Verhältnisse der BRD eingeschnitten und demokratische Standards geschliffen hat. Behörden, die sich nicht mehr an den Rechtsweg halten, oder ein Bundesverfassungsgericht, das ein verfassungswidriges Gesetz wie das Infektionsschutzgesetz abnickt.
„Die Wirksamkeit des Impfstoffes wird für mich keine Relevanz für die Entscheidung haben“
Amtsgericht Esslingen, 2. Februar 2023. Auf der Tagesordnung stehen sieben Verfahren, sechs wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht, eines wegen Teilnahme an einer verbotenen Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen. Zwei weitere Fälle hatte der Richter kurz vorher nach Aktenlage und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Um 9 Uhr beginnt der Verhandlungstag. Am Anklagetisch sitzt mit ihrem Anwalt die Krankenpflegerin Denise F. vom Klinikum Esslingen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft ist nicht anwesend. Die etwa 20 Zuhörerplätze sind fast alle besetzt.
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