Gericht kippt 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahl
• Verfassungsgericht kippt Sperrklausel bei Kommunalwahlen
• Kleinere Parteien wie Piraten, Linke und NPD hatten geklagt
• Erschwert die Parteienvielfalt in Kommunalverwaltung die Arbeit?
Kleinere Parteien und Einzelbewerber können auch künftig mit weniger als 2,5 Prozent der Wählerstimmen in Kommunalparlamente einziehen. Die vom Landtag beschlossene Sperrklausel bei der Wahl von Gemeinderäten und Kreistagen in NRW ist verfassungswidrig. Das hat der Landesverfassungsgerichtshof am Dienstag (21.11.2017) entschieden.
Die Klausel bewirke eine Ungleichbehandlung, weil Stimmen für Parteien und Wählervereinigungen, die an der 2,5-Prozent-Hürde scheiterten, ohne Einfluss auf die Sitzverteilung blieben, so die Richter. Das gilt allerdings nicht bei den Wahlen der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Dort stehe die Sperrklausel im Einklang mit der Landesverfassung, so das Gericht.
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https://www1.wdr.de/nachrichten/landespo...wahlen-102.html
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