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Gericht kippt 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen

#1 von Sirius , 17.12.2021 17:29

Gericht kippt 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen

In Niedersachsen darf wieder jeder ohne Impfpass oder Armbändchen einkaufen: Die 2G-Regel im Einzelhandel wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg vorläufig aufgehoben.
Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag. Seit Sonntag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen sind, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten. Der Beschluss ist laut OVG nicht anfechtbar. Geklagt hatte nach Angaben des Kläger-Anwalts die Kaufhauskette Woolworth.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) bedauerte in einer Stellungnahme die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: "Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre." Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung der Omikron-Variante. 2G im Einzelhandel sei ein Baustein gewesen, um die Kontakte unter ungeimpften Personen zu reduzieren, so Behrens.
Der 13. Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass es zu viele Ausnahmen von der 2G-Regel gebe. Außerdem sei eine Übertragung von Erkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich. "Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen", schrieb das Gericht. Gesundheitsministerin Behrens kündigte noch am Donnerstagabend an, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel in der Corona-Verordnung verankern zu wollen.

Weiterlesen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...lhandel436.html

Anmerkung André Tautenhahn: Die Ansage des 13. Senats ist deutlich, vor allem die Formulierung, man habe bereits mehrfach beanstandet, stellt der Landesregierung ein schlechtes Zeugnis aus. Man könnte sagen, die Staatskanzlei erledigt ihre Hausaufgaben nicht, sondern legt sich ihre Entscheidungen je nach Stimmungslage zurecht. Bei den Öffnungen des Einzelhandels im Mai hatte die Landesregierung selbst noch argumentiert, dass es keine Erkenntnisse für ein verstärktes Infektionsgeschehen in Geschäften gebe und daher Schließungen nicht mehr zu rechtfertigen seien. Nun behauptete sie wieder das Gegenteil und erachtet auch weiterhin das 2G-Modell für „infektiologisch notwendig“. Während also die Landesregierung auf ihren Ermessensspielraum pocht, verlangt das Gericht mit zunehmender Dauer der Pandemie nachvollziehbarere Begründungen für in der Summe schwere Grundrechtseingriffe.
Damit unterscheidet sich die Auffassung des OVG auch von der des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss liest sich sogar wie eine Art Gegenrede. Die Lüneburger Richter fordern den Gesetzgeber auf, aktiv Wissen zu beschaffen, um zielgenauer, statt mit dem Holzhammer, die Pandemie bekämpfen zu können, wohingegen die Karlsruher Richter die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers herausstellten und es in Ordnung fanden, wenn dieser auf das Wissen zurückgreife, das gerade zur Verfügung stehe. Ignoriert wurde dabei allerdings, dass eben jener Gesetzgeber es selbst in der Hand hat, die Erkenntnislage zu verbessern. Darauf wies nicht zuletzt Lothar Wieler vom RKI in einem Interview mit der Zeit hin.

„Ich bereue nichts, weil ich seit Jahren sage, dass wir eine solche Kohortenstudie brauchen. Aber so etwas ist sehr kosten- und personalintensiv und ist auch nicht über Nacht aufgebaut. Auch andere kontinuierliche Studien zur Gesundheit der Menschen in Deutschland sind nicht auskömmlich finanziert. Es ist unser gesetzlicher Auftrag, die Gesundheit der Deutschen zu beschreiben. Wir würden das gern intensiver machen.“
Am Ende der Mitteilung gehen die Richter außerdem auf die Befürchtungen hinsichtlich der Omikron-Variante ein und sagen auch hier, dass eine bloße Ahnung des Ministerpräsidenten nicht ausreicht. Das dürfte noch interessant für Stephan Weils Weihnachtsruhe werden, die ja komplett ohne Bezug zu den Indikatoren verhängt worden ist, also allein nach Gefühl.


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Sirius
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