Niedersachsen: Umstrittenes Polizeigesetz muss angepasst werden
Niedersachsens Polizeigesetz muss nachgebessert werden. Die grundsätzliche Kritik der Gegner aber bleibt bestehen. Auch die Polizei ist noch nicht zufrieden.
Kaum beschlossen und schon korrekturbedürftig: Mit dem nach langem Tauziehen vor gut einem halben Jahr beschlossenen niedersächsischen Polizeigesetz muss sich in der letzten Landtagssitzung vor Weihnachten prompt wieder das Parlament befassen. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen Passagen im Gesetz zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Schleierfahndung nachgebessert werden.
Dabei war in Niedersachsen wohl über kaum ein Gesetz so lange und kontrovers diskutiert worden wie über das Polizeigesetz, das sogar Gegner zu Demonstrationen auf die Straße trieb. An der Notwendigkeit einer Gesetzesreform gab es spätestens seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vor drei Jahren keinen Grundsatzzweifel mehr. Wie weit aber sollten Behörden im Zuge des Antiterrorkampfs in die Privatsphäre von Bürgern eingreifen dürfen? Die zunächst noch von Rot-Grün vorbereitete Gesetzesverschärfung wurde schließlich im Mai von der SPD/CDU-Regierung beschlossen.
Mit der Einführung von Körperkameras für Streifenbeamte oder des Streckenradars gegen Raser war die Polizei in Niedersachsen zwischenzeitlich vorgeprescht, mit dem Gesetz gibt es dafür nun auch eine rechtliche Grundlage. Das bei Hannover als bundesweit erstes Pilotprojekt installierte Streckenradar musste zwischendurch auf eine Klage hin erst noch einmal außer Betrieb genommen werden. Erst nach Verabschiedung des Gesetzes gab es grünes Licht vom Gericht. Und die Bodycams, die Beamte in potenziellen Konfliktlagen einschalten können, durften zunächst nur Bilder und keinen Ton aufnehmen. Dank der neuen Regeln sind sie nun vollwertig in Betrieb.
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