Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg
Autor: Alexander Kleiß
Militarisierung der Polizei und schwere Eingriffe in Grundrechte
Ein weiterer Schritt hin zu einer militarisierten Polizei und Innenpolitik wurde am 15. November 2017 vom baden-württembergischen Landtag vollzogen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte bereits im Januar 2017 verkündet, mit dem nun verabschiedeten neuen Polizeigesetz „an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen zu gehen“.1 Die Grenzen des Grundgesetzes werden durch das neue Gesetzespaket2 tatsächlich ausgereizt, wenn nicht gar überschritten. Das in den Medien immer wieder fälschlicherweise als „Anti-Terror-Gesetz“ bezeichnete Gesetzespaket enthält zahlreiche kritische Änderungen, bei denen zum Teil keinerlei Zusammenhang mit Terrorismus besteht. Die Bezeichnung „Überwachungs- und Polizeistaatsgesetz“ wäre zutreffender. So sind zahlreiche datenschutzrechtlich bedenkliche Neuerungen und eine weitere militärische Aufrüstung der Polizei vorgesehen:
1. Die Polizei und der Landesverfassungsschutz3 werden künftig Chats – auch auf (mehr oder weniger gut) verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal – mitlesen können. Dies wird bereits beim Verdacht auf schwere Kriminalität und präventiv, also allein aufgrund des Verdachts, eine Person könnte in der Zukunft eventuell eine schwere Straftat4 begehen, möglich sein. So können auch unbescholtene Bürger_innen, die noch nie eine Straftat begangen haben, allein aufgrund des Verdachts einer ermittelnden Behörde überwacht werden. Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns in der BRD, wie die Unschuldsvermutung oder das Fernmeldegeheimnis, werden somit einfach missachtet und über Bord geworfen. Die Ausforschung von Chats soll nicht durch eine Brechung der Verschlüsselung der einzelnen Nachrichten erreicht werden, sondern durch sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Das heißt, dass die Nachrichten nicht unterwegs abgefangen und entschlüsselt werden, sondern durch den Einsatz eines „Staatstrojaners“, der den Betroffenen ohne ihr Wissen auf ihr Gerät gespielt wird, bereits auf dem Smartphone oder Computer selbst mitgelesen werden können. Um die Staatstrojaner auf die jeweiligen Geräte zu spielen, werden jedoch unbedingt mittlere bis schwere Sicherheitslücken benötigt. Der Chaos Computer Club schreibt hierzu:
Weiterlesen:
https://www.radio-utopie.de/2017/12/14/n...n-wuerttemberg/
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