Überzogene Heizkosten: Geprellte Kunden können sich auf neues Urteil beziehen
Ein neues Gerichtsurteil stärkt die Position von Wärmekunden gegenüber Energieversorgern. CORRECTIV hatte bereits aufgedeckt, dass vermutlich Hunderttausende Menschen in Deutschland überhöhte Heizkosten zahlen. Jetzt fordert die Linksfraktion im Bundestag gesetzliche Änderungen. Der Deutsche Mieterbund drängt auf besseren Schutz für Mieterinnen und Mieter.
Betroffene von erhöhten Heizkosten können sich im Kampf gegen ihren Wärmelieferanten künftig auf eine neue Gerichtsentscheidung beziehen. Mitte Juni hat das Landgericht Frankfurt am Main geurteilt, dass Energieversorger, die sich in ihrer Preisgestaltung ausschließlich auf einen Gasindex beziehen, ungültig sind. Konkret heißt das: Heizkostenerhöhungen, die auf so einer Grundlage beruhen, sind rechtswidrig und können innerhalb von drei Jahren angefochten werden.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Raum Freiburg hatte gegen den Wärmeversorger Techem Solutions GmbH geklagt. Streitwert: rund 59.000 Euro Heizkosten. Das geht aus dem Urteil hervor, das CORRECTIV vorliegt. Das Landgericht hat nun geurteilt, dass die Techem Solutions GmbH diesen Betrag an die Hauseigentümergemeinschaft zurückzahlen muss.
Es ist eine Entscheidung mit Signalwirkung. Zwar gab es bereits Urteile, die bestimmte Klauseln zur Preisanpassung für unwirksam erklärten, sagt Christian Dümke, Rechtsanwalt für Energierecht und Vertreter der Eigentümergemeinschaft. „Jetzt hat das Landgericht Frankfurt aber erstmals festgestellt, dass die Wärmekostenerhöhung eines großen Wärmelieferanten, der seine Preise allein an die Erdgaskosten koppelt, unwirksam ist.“ Die Entscheidung sei eindeutig, so Dümke: „Ein Gasindex allein reicht als Marktelement nicht aus.“ Darauf könnten sich laut Dümke auch andere Betroffene nun berufen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Techem Solutions GmbH kann im nächsten Schritt gegen das Urteil angehen.
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https://correctiv.org/aktuelles/klimawan...rteil-beziehen/
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