Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat die Reform des Polizeigesetzes beschlossen, die ein "Betretungsrecht" der Ermittler für Online-Durchsuchungen enthält.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU sowie der oppositionellen AfD hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch die lange umstrittene Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) verabschiedet. Die Polizei kann damit künftig mit Richtergenehmigung IT-Systeme wie Computer oder Smartphones präventiv heimlich online durchsuchen. Auch eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist enthalten. Ermittler können damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.
Für beide Szenarien greifen die Behörden in der Regel auf sogenannte Staatstrojaner zurück und nutzen dafür Sicherheitslücken aus. Für die Online-Durchsuchung räumen die Abgeordneten den Ordnungshütern nun auch das Recht ein, Wohnungen mit richterlicher Erlaubnis heimlich betreten und durchsuchen zu können. Es seien Fälle von nicht mit dem Internet verbundenen Rechnern oder Systemen denkbar, "die einen unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten", begründen sie diese sehr weitgehende Bestimmung. Es gelte, hier "eine Regelungslücke bei solch abgekapselten" Anlagen zu schließen.
Die Polizei darf im Vorfeld von Überwachungsmaßnahmen fortan auch Geräte wie einen "WLAN-Catcher" nutzen, um "spezifische Kennungen" beziehungsweise den Standort eines IT-Systems ausfindig zu machen. Selbst der Einsatz "unbemannter Luftfahrtsysteme" ist zulässig, um Anhaltspunkte für Online-Durchsuchungen, den großen Lauschangriff oder gängige Formen der TKÜ zu erhalten. Darüber hinaus können Ermittler "Nutzungsdaten" wie IP-Adressen, Browsertyp, Seitenabrufe oder Besuchsdauer von Telemedienanbietern anfordern. Der Paragraf zur parallelen Bestandsdatenauskunft bezieht sich prinzipiell auch auf Daten wie Passwörter oder PINs, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder davon räumlich getrennten Speichereinrichtungen geschützt wird.
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