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RE: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

#1 von Sirius , 21.04.2016 00:12

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

Seit 2009 hat das BKA weitreichende Befugnisse zur Terrorabwehr. Doch die sind teilweise verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber nun nachbessern. Bis dahin gilt das BKA-Gesetz nur eingeschränkt.
Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, so die Richter. So fehle es zum Teil an flankierenden rechtsstaatlichen Absicherungen, "insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung".
Sie machten zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann, und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

Weiterlesen:

http://www.tagesschau.de/inland/bka-gesetz-111.html


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Sirius
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