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Infektionsschutzgesetz: Geplante Ausgangssperre verfassungswidrig

#1 von Sirius , 21.04.2021 17:38

Infektionsschutzgesetz: Geplante Ausgangssperre verfassungswidrig

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält die vorgesehene umfassende nächtliche Ausgangssperre zur Verlangsamung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus für unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig. Schon jetzt bereitet die GFF den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor, für den Fall, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Bundestag und Bundesrat passieren sollte.

Der Bundestag wird am 21.04.2021 über eine Erweiterung des geltenden Infektionsschutzgesetzes abstimmen. Damit sollen aus Sicht der Großen Koalition zwei „wesentliche Lücken“ im geltenden Gesetz geschlossen werden:
1. Bundesweit soll automatisch (!) eine „Notbremse“ auslösen ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus je 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen. Im derart notgebremsten Zustand gelten dann automatisch und bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen, mit denen die Verbreitung von Corona-Erkrankungen verhindert werden soll. Die Liste dieser Maßnahmen ist formuliert im neuen Paragraphen 28b des Infektionsschutzgesetz und nimmt fast vier eng bedruckte DIN-A4-Seiten ein. Darunter als Ziffer 2 von 10 auch eine Ausgangssperre für Personen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr [a] am nächsten Morgen. Es sei denn, dass der/die Betreffende bei einer Kontrolle glaubhaft machen kann, dass für ihn/sie einer aus einer Liste von sechs Ausnahmegründen zutrifft.
2. Die Bundesregierung soll durch diese Gesetzesänderung ermächtigt werden im Falle der Überschreitung einer Inzidenz von 100 Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Das sind Gesetze, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag verabschiedet, sondern von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden. Dem Bund sollen damit „zusätzliche weitere Handlungsmöglichkeiten gegeben“ werden, „um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten.“
Alternativen zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung sieht der Gesetzentwurf nicht vor.
Geplante Ausgangssperre ist unverhältnismäßig
Die vorgesehene Ausgangssperre ist hinsichtlich der geplanten Ausgangssperre unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold [2] im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das heute in einem Online-Pressegespräch vorgestellt wurde.

Weiterlesen:

https://cives.de/infektionsschutzgesetz-...ungwidrig-10719


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Sirius
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