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Hate-Speech-Gesetz: Bedenken in Bellevue

#1 von Sirius , 21.09.2020 17:18

Hate-Speech-Gesetz

Bedenken in Bellevue

Ausgerechnet gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität gibt es verfassungsrechtliche Einwände. Bundespräsident Steinmeier und die Regierung suchen seit Wochen nach einer Lösung.

Gesetze zu beschließen, das ist das Vorrecht der Volksvertreter in den Parlamenten. Nur sehr selten kommt es vor, dass sich der Bundespräsident ihnen entgegenstellt und ein bereits beschlossenes Gesetz stoppt, indem er seine Unterschrift darunter verweigert. Nur acht Mal hat es das in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben.
Aber so könnte es nun wieder kommen, und ausgerechnet bei einem wichtigen Gesetzespaket der großen Koalition gegen Rechtsextremismus und Internet-Hetze, das aus Sicht der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) "von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie" ist.
Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR haben Frank-Walter Steinmeiers Emissäre bereits das Gespräch gesucht, um ihre Vorbehalte zu erklären. Sie haben einen diskreten Austausch begonnen, an dem sich seit Wochen das Justizministerium, das Innenministerium und auch das Kanzleramt beteiligen.

Es geht um die Sorge in Schloss Bellevue, dass das am 18. Juni beschlossene "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" in Teilen verfassungswidrig sein könnte. Das Gesetzespaket enthält erstmals eine Anzeigepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Außerdem erweitert es einige Tatbestände des Strafrechts.

Weiterlesen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/hate...meier-1.5034929


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Sirius
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