Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig
Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündet das Bundesverfassungsgericht.
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