Neues „Racial Profiling“-Urteil: Kontrollen der Bundespolizei seit 2006 illegal
Über Jahre hinweg hat die Bundespolizei Menschen in Zügen und auf Bahnhöfen ohne rechtliche Grundlage kontrolliert. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat diese Praxis nun für illegal erklärt. Es ist nicht das erste Gericht, das so urteilt.
Kontrollen der Bundespolizei in Zügen und auf Bahnhöfen waren seit 2006 rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Richter erklärten die Kontrollpraxis der sogenannten Schleierfahndung für unvereinbar mit dem Europarecht. (Als Schleierfahndung werden Personenkontrollen bezeichnet, die ohne Verdacht und ohne Anlass durchgeführt werden. In Deutschland geschieht das derzeit im grenznahen Raum, das heißt bis zu 30 Kilometer vor den Landesgrenzen.)
„Damit ist klar: Millionen von Kontrollen fanden ohne Rechtsgrundlage statt“, erklärte Rechtsanwalt Sven Adam gegenüber BuzzFeed News.
Geklagt hatte ein Deutscher mit dunkler Hautfarbe. Er wurde von Sven Adam vertreten. Der Mann war im November 2013 in der ersten Klasse im ICE von Berlin nach Freiburg unterwegs. Dabei wurde er von drei Bundespolizeibeamten kontrolliert, andere Passagiere jedoch nicht.
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