Zwei Einzelbetten im Urlaubshotel? Das geht gar nicht, meinte der Kläger. Der Richter hatte eine andere Sicht der Dinge:
"Das Amtsgericht wies die Klage ab, denn: "Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hatte verbringen müssen." Außerdem hätte der Mann das Problem leicht selbst lösen können, wenn er die beiden Betten zum Beispiel zusammengebunden hätte: "Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt."..."
Weitere Kuriositäten:
https://www.waz.de/panorama/die-fuenf-ku...d214139187.html
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morgen lächelt sie zurück.
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