Spahns Gesetzentwurf: Eine Diskriminierung von seelisch erkrankten Menschen
Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen sich, wenn sie einen Therapeuten besuchen möchten, zunächst begutachten lassen. So sieht es ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Dagegen laufen Psychotherapeuten Sturm. Innerhalb eines Monats haben gut 160.000 Personen eine Petition gegen den Gesetzentwurf unterzeichnet und die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) hat eine Resolution verfasst, in der es heißt, der Vorstoß von Spahn führe zu „einer Art Vorselektion von psychischen Störungsbildern“. Die PKN spricht von einer „unglaublichen Diskriminierung.“ Im NachDenkSeiten-Interview schildert Roman Rudyk, der Präsident der PKN, wo das Problem bei dem Gesetzentwurf liegt und erklärt, was eigentlich getan werden müsste, um Menschen, die rasch eine Psychotherapie benötigen, zu helfen. Von Marcus Klöckner.
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https://www.nachdenkseiten.de/?p=48743
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Ein sehr interessanter Beitrag, Sirius.
Schreiben macht schön.
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Es wird immer verrückter. Erst macht der Psychotherapeut eine ellenlange Ausbildung, dann braucht er einen Vorgutachter, der ihm sagt , wen er behandeln soll. Wer hat eigentlich Herrn Spahn vorher begutachtet, ob er in der Lage ist, als Politiker sinnvolle Dinge umzusetzen? Ach , ich vergaß, es sind ja die Kompetenten, die vorher begutachtet werden müssen......
Wutschnaubend unbegutachtet das Frollein
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Du hast so recht, liebes Fräulein. Es ist beschämend und macht zornig, wie so vieles.
Danke für Euer Lesen und eure Kommentare!
Sirius
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