Wo die „Anstalt“ nicht nur aufklärt, sondern Wirkung zeigt: als Kontaktbörse von Leiharbeitern und Arbeitsrechtlern
Satire, egal wie scharf und erhellend, bleibt in der Regel wirkungslos. Auch manche NachDenkSeiten-Leser finden, dass selbst ein aufklärerisches Kabarett-Format wie die ANSTALT eher dafür sorgt , ungerechte Verhältnisse zu stabilisieren. Denn statt den Mächtigen ordentlich den Marsch zu blasen, mache der Bürger seinem Ärger nur im Kabarett Luft, wo der angestaute Unmut über politische Missstände sein ungefährliches Ventil finde – am Ende ist dann die Luft raus aus der Gesellschaftskritik. Im Gespräch mit NachDenkSeiten-Herausgeber Albrecht Müller, das nächste Woche auch auf den NachDenkSeiten erscheint, verweist ANSTALTsautor Dietrich Krauß nun auf eine Ausgabe der Sendung, die im Verborgenen weit über den Tag hinaus Wirkung entfaltete.
Im Mai 2017 stellte die ANSTALT die brisante Frage, ob die Behandlung deutscher Leiharbeiter, die unter prekären Bedingungen für wenig Geld arbeiten gegen EU-Recht verstößt: Im Grundsatz dürfen Leiharbeiter demnach nicht schlechter behan-delt werden als normale Arbeitnehmer. Gerne hätte Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler überprüfen lassen, ob die deutsche Leiharbeitsgesetze europarechts-konform sind. Allein es fehlten ihm Leiharbeiter, die bereit waren sich juristisch zu wehren – bis die ANSTALT im Mai 2017 klagewillige Leiharbeiter aufgerufen hatte, sich zu melden. Im Buch von Dietrich Krauß zu fünf Jahre ANSTALT beschreibt Wolfgang Däubler zusammen mit der Industriesoziologin Mag Wompel, was danach passierte: Über 500 Leiharbeiter schrieben dem Arbeitsrechtler und aktuell laufen mehrere Prozesse. Ziel: Ein Urteil vom EUGH, und ein Prozess, an dessen Ende womöglich die Deutsche Leiharbeitsgesetzgebung kippt.
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